Leben & Familie

Kinderwunsch über 40: Kosten der IVF

MONTAG, 07.09.2009

Frauen über 40 Jahre bekommen von den gesetzlichen Kassen keinen Zuschuss für eine In-Vitro-Fertilisation. Eine umstrittene Regelung - fem.com hat die Hintergründe.

Das Szenario: Ein Paar kann auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen und entscheidet sich für eine In-Vitro-Behandlung. Seit dem Inkrafttreten des "Gesundheitsmodernisierungsgesetzes" 2004 zahlen gesetzliche Krankenkassen die Hälfte der Behandlungskosten bei den ersten drei Befruchtungszyklen.

Altersgrenze sorgt für Diskussionen

Der Eigenanteil für eine In-Vitro-Behandlung (IVF) liegt derzeit bei durchschnittlich 1.500 Euro. Doch die andere Hälfte zahlen die Kassen nur bei Frauen unter 40 Jahren. Frauen mit unerfülltem Kinderwunsch, die älter sind, müssen die kompletten Therapiekosten selbst tragen. Regelmäßig ist die Diskussion zur Rechtfertigung der Altersgrenzen in der Kinderwunschbehandlung ein Thema.

Klage einer 41-Jährigen gescheitert

Im Frühjahr 2009 klagte eine 41-jährige Hamburgerin, die vorbrachte, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit bei künstlichen Befruchtungen erst ab dem 43. Lebensjahr wesentlich sinke. Der so genannte "Differenzierungsspielraum" des Gesetzgebers sei demnach überschritten.

Doch das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel widersprach dieser Argumentation: Die Altersgrenze ist laut Urteil vom 3. März 2009 rechtmäßig und die gesetzlichen Kassen müssen Frauen über 40 Jahren keinen Zuschuss für die künstliche Befruchtung zahlen.

Schwachstellen im System

Die Begründung des BSG lautet hier, dass die Erfolgschancen bereits ab dem 30. Lebensjahr der Frau stetig abnehmen und gleichzeitig das Risiko von
Fehlgeburten zunimmt. Dabei macht diese Debatte um die Altersgrenze erneut Schwachstellen in dem System der Kostenübernahmeregelung bei einer Kinderwunschbehandlung deutlich.

Obwohl die Statistik des Deutschen IVF-Registers zeigt, dass Schwangerschaftsraten ab dem 41. Lebensjahr sinken und der Anteil an Fehlgeburten steigt, sind viele Experten der Meinung, dass eine Altersgrenze, die sich nur auf diese Zahlen stützt, dem einzelnen Paar nicht gerecht wird.

Jeder Fall ist individuell

"Sind bei den über 40-Jährigen mehr als drei befruchtete Eizellen vorhanden und können mindestens zwei qualitativ gute Embryonen in die Gebärmutter eingepflanzt werden, dann liegt die Schwangerschaftsrate im bundesweiten Durchschnitt bei über 20 Prozent. Und bei gesonderter Betrachtung der 41- und 42-jährigen Frauen natürlich entsprechend höher", sagt Dr. Elmar Breitbach, Arzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin an der Deutschen Klinik Bad Münder.

Biologisches Alter entscheidend

Nicht das Geburtsjahr der Frau sei entscheidend für den Erfolg einer Behandlung, sondern das biologische Alter, das sich in der Aktivität der Eierstöcke und der Qualität der Eizellen widerspiegele. Wünschenswert sei, dass eine ähnliche Regelung wie bei den privaten Krankenkassen auch bei den gesetzlichen zum Tragen käme. "Privatkassen übernehmen die Behandlungskosten, wenn die individuellen Chancen des Paares unabhängig vom Alter der Frau über 15 Prozent liegen", so Breitbach.

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Teures Wunschkind: Eine IVF-Behandlung schlägt schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche.

Teures Wunschkind: Eine IVF-Behandlung schlägt schnell mit mehreren Tausend Euro zu Buche. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten nur dann, wenn die Frau unter 40 Jahre alt ist.