Leben & Familie

Abtreibung: Es soll nicht sein, was ist

FREITAG, 12.07.2013

Eine Schwangerschaft ist leider nicht immer Grund zur Freude. Wenn die Aussicht auf ein Baby unerträglich ist oder die Gesundheit auf dem Spiel steht, wählen Frauen oft den Weg der Abtreibung, auch Schwangerschaftsabbruch genannt.

Alle Zukunftspläne stehen plötzlich in Frage, das Geld würde niemals ausreichen, eine gesunde Entwicklung ist ausgeschlossen – Gründe, die Frauen veranlassen, über einen Schwangerschaftsabbruch nachzudenken, gibt es viele. In Deutschland entscheiden sich laut pro familia jährlich rund 135.000 Frauen für diesen Schritt – obgleich das Thema nach wie vor gesellschaftlich umstritten ist. Hier treffen unterschiedliche religiöse, moralische und ethische Vorstellungen aufeinander.

Die Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch muss dennoch jede Frau selbst treffen. Wichtig ist, sich nicht vom eigenen Umfeld unter Druck setzen zu lassen und sich Zeit zu nehmen, um alle Möglichkeiten gründlich zu überdenken. Wir wollen Ihnen dabei zur Seite stehen, indem wir Sie über die gesetzlichen Regelungen, die Methoden zum Schwangerschaftsabbruch und mögliche Folgen informieren.

Abtreibung mit und ohne Indikation

Unter welchen Voraussetzungen in Deutschland eine Abtreibung vorgenommen werden kann, hängt von den Gründen ab, die sie bedingen. Hier wird zwischen einem Abbruch mit und ohne ärztlicher Indikation unterschieden. Ist die Schwangerschaft durch eine sexuelle Straftat an der Frau entstanden, also etwa eine Vergewaltigung oder sexuellen Missbrauch, bzw. stehen die körperliche oder seelische Gesundheit von Mutter und/oder Kind auf dem Spiel, wird eine Indikation ausgesprochen. Ohne Indikation ist eine Abtreibung bis zum Ende der 12. Woche der Schwangerschaft (14. SSW) zulässig, mit Indikation auch darüber hinaus. Die Kosten der Behandlung werden dann von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Liegt keine Indikation vor, ist eine Abtreibung zwar rechtswidrig, sie bleibt unter der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen jedoch straffrei. Die Kosten des Eingriffs, die bei etwa 200 Euro beginnen, müssen dann in der Regel selbst übernommen werden.

Gesetzliche Regelungen beim Schwangerschaftsabbruch

Frauen, die sich ohne ärztliche Indikation für einen Abbruch entscheiden, müssen bestimmte gesetzliche Regelungen beachten: Zunächst müssen sie eine anerkannte Beratungsstelle (zum Beispiel pro familia) aufsuchen. In einem Gespräch werden dann die Gründe für die geplante Abtreibung besprochen und die Schwangere wird auf Hilfsangebote aufmerksam gemacht. Die Beratung wird kostenfrei, vertraulich und auf Wunsch anonym angeboten. Eine Bescheinigung über den Besuch schließt die Beratung ab. Über Adressen in der Nähe informiert zum Beispiel die Seite www.familienplanung.de der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Frühestens am vierten Tag nach der Beratung kann die Abtreibung dann vorgenommen werden.

Methoden der Abtreibung

In den überwiegenden Fällen wird ein Schwangerschaftsabbruch heute mittels einer Vakuumaspiration, auch Absaugung genannt, umgesetzt. Der Eingriff dauert nur wenige Minuten, wird in der Regel ambulant und oft unter Vollnarkose, zuweilen unter örtlicher Betäubung, durchgeführt. Bei der Vakuumaspiration werden Schleimhaut und Fruchtblase abgesaugt. Verbleiben Gewebereste im Körper, muss eine zweite Absaugung oder eine Curettage (Ausschabung) vorgenommen werden. Letztere wird heute nur noch selten als eigentliche Abtreibungsmethode angewandt. Hierbei wird das Gewebe mit einem stumpfen, löffelartigen Instrument entfernt.

Die dritte Methode der Abtreibung ist die medikamentöse. Unter dem Namen Mifegyne ist eine Abtreibungspille bekannt, die die Wirkung des Hormons Progesteron blockiert: Die Versorgung des Embryos wird gestoppt, der Muttermund öffnet sich und die Gebärmutterschleimhaut löst sich ab. Etwa 48 Stunden nach der Einnahme unter ärztlicher Aufsicht wird zusätzlich ein Prostaglandin, ein Wehen förderndes Mittel, verabreicht, dass die Wirkung von Mifegyne verstärkt und zur Ausstoßung des Gewebes führt. Vergleichbar ist diese Methode mit einer Fehlgeburt. Auch hier muss im Anschluss kontrolliert werden, ob sich noch Gewebereste im Körper befinden. Eine medikamentöse Abtreibung ist nur in der Frühschwangerschaft bis zur 9. Woche möglich.

Folgen des Schwangerschaftsabbruchs

Das medizinische Risiko für Komplikationen ist bei Schwangerschaftabbrüchen gering. Seelisch gestaltet sich die Zeit nach der Abtreibung für jede Frau unterschiedlich. Während einige Frauen erleichtert sind, trauern andere oder leiden unter Schuldgefühlen. In jedem Fall empfiehlt es sich dann, mit anderen Menschen über das Geschehene zu sprechen, um die Abtreibung zu verarbeiten.

Text: Alexandra Müller

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Eine Abtreibung ist eine folgenschwere Entscheidung. Wir informieren über gesetzliche Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch, Methoden und mögliche Folgen.

Die allermeisten Frauen in Deutschland beenden ihre Schwangerschaft nicht etwa aus medizinischen Gründen, sondern weil sie ungewollt schwanger wurden. Was es bei der Abtreibung in diesem Fall zu beachten gibt? Wir haben alle Informationen zum Schwangerschaftsabbruch für Sie zusammengestellt.